
RegioTour GmbH, Panoramastraße 1, 10718 Berlin
Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Reisende den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann mündlich, schriftlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Der Vertrag kommt durch die Annahme der RegioTour GmbH zustande. Mit bzw. unverzüglich nach Vertragsabschluss übermittelt die RegioTour GmbH dem Reisenden eine schriftliche Reisebestätigung (bei Internetbuchung per E-Mail).
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der konkreten Reisebeschreibung, der Allgemeinen Leistungsbeschreibung sowie aus den Angaben in der Reisebestätigung. Änderungen und Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Der Reisepreis ist mit Vertragsabschluss zur Zahlung fällig, bei telefonischer Buchung mit Banküberweisung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Reisebestätigung. Erfolgt eine Online-Buchung durch den Reisenden, kann er zwischen dem Elektronischen Lastschriftverfahren, Kreditkartenzahlung oder einer Online-Überweisung wählen. Der Reisende hat keinen Anspruch auf Reduzierung des Reisepreises, wenn von ihm einzelne vertraglich gebundene Reiseleistungen nicht in Anspruch genommen werden oder wenn der Reisende Sondervergünstigungen/Sonderrechte geltend machen will. Bei Zahlungsverzug bzw. ohne vollständige Zahlung besteht kein Anspruch auf Reiseleistung.
Vor Reisebeginn kann der Reisende jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall verlangt der Reiseveranstalter eine angemessene Entschädigung. Für die Höhe der pauschalierten Stornokosten ist der Eingang der Rücktrittserklärung in der jeweiligen Buchungsstelle maßgeblich. Ein solcher Rücktritt kann telefonisch erfolgen. Tritt ein Fahrgast von der Reise zurück, so hat die RegioTour GmbH gesetzlichen Anspruch auf Entschädigung. Bei einem Rücktritt vor Reisebeginn gilt: Bis zum 10. Tag vor Reiseantritt ist der Rücktritt kostenlos. Danach werden 50%, ab dem 5. Tag vor Reiseantritt 80% der totalen Kosten verschuldet. Bei Nichterscheinen und Absage am Reisetag selbst sind die gesamten Kosten verschuldet. Bei der Stornierung von Konzert- und Theaterkarten betragen die Kosten 100 % des Kartenpreises. Ein Neukunde kann akzeptiert werden. Dem Gast wird der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung dringend empfohlen. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der RegioTour GmbH keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachten pauschalen Stornierungsgebühren entstanden sind. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Zahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.
Bei Vorliegen eines Reisemangels ist der Reisende unverzüglich zur Mängelanzeige beim Tourenbegleiter verpflichtet. Er kann vom Reiseveranstalter innerhalb einer von ihm festgelegten angemessenen Frist Abhilfe verlangen. Der Reisende kann den Vertrag kündigen, wenn der Reiseveranstalter die festgelegte Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu schaffen, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist.
Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder
b) soweit der Veranstalter für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Die RegioTour GmbH haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Erfüllung des Reisevertrages. Für unverschuldete, außerhalb des Programms erlittene Unglücksfälle, Erkrankungen, Verspätungen, Verluste usw. kann keine Haftung übernommen werden.
Der Reiseveranstalter kann bei vertragswidrigem Verhalten des Reisenden oder bei Nichterreichen der jeweils in der konkreten Reisebeschreibung genannten Mindestteilnehmerzahl bis 8 Tage vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Wird die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so kann der Reiseveranstalter den Reisevertrag kündigen.
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber dem Reiseveranstalter geltend zu machen. Hierfür wird die Schriftform empfohlen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde die Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden wegen Mängeln an der Reise nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.
Die Prospekte und Anzeigen sowie Website des Veranstalters werden mit Sorgfalt erstellt. Gleichwohl können Irrtümer, Druck- und Rechenfehler nicht immer ausgeschlossen werden, so dass sich der Veranstalter Berichtigungen vorbehält. Sobald der Reiseveranstalter in fremden Namen vermittelt, richtet sich das Zustandekommen des Reisevertrages und dessen Inhalt nach den jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners. Die RegioTour GmbH behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Reisebedingungen jederzeit zu ändern oder zu erneuern, ohne dass insoweit eine Pflicht zur Mitteilung gegenüber dem Nutzer besteht.
Stand: 29. Februar 2008